NeMUP Forschungsverbund

Neurobiologische Grundlagen von Pädophilie und sexuellem Missbrauchsverhalten gegen Kinder

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel

Institut für Sexualmedizin und forensische Psychiatrie und Psychotherapie

Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
Arnold-Heller-Str. 3
24105 Kiel


Leiter: Dr. Jorge Ponseti

Projektteam:

Alexander Pohl, Dipl.-Psych., 0431-5973654
Hannah Gerwinn, Dipl.-Psych., 0431- 5973608

Kontakt:
probanden_kiel@nemup.de

Das Vorhaben der Universität Kiel ist die Verbesserung der diagnostischen Verfahren zur Beurteilung pädophiler Präferenzen bei Männern. Hierzu soll ein neues, auf funktioneller Magnetresonanztomographie (fMRT) basierendes Diagnoseverfahren, welches in einer Voruntersuchung vielversprechende Ergebnisse lieferte, evaluiert und dessen Genauigkeit an einer möglichst großen Stichprobe von pädophilen und teleiophilen Menschen kritisch überprüft werden. Zudem soll diese Methode mit dem bisher zur objektiven Messung der sexuellen Orientierung verwendeten Instrument, der Penisplethysmographie, verglichen werden, wozu auch für die Penisplethysmographie zunächst eine ausreichend große Normstichprobe erhoben werden soll. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse sollen das Grundlagenverständnis erweitert sowie diagnostische Methoden evaluiert und verbessert werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit könnten bei ausreichendem Erfolg die Zuverlässigkeit der Therapieplanung bei der Behandlung sexueller Kindesmissbraucher bzw. pädophiler Männer erhöhen. Dadurch könnte der Behandlungserfolg, im Sinne eines Lebens ohne sexuelle Übergriffe auf Kinder, gesteigert werden. Vereinzelt könnte ein solches Instrument auch im Dunkelfeld eingesetzt werden. Auch hier kommt es vor, dass Patienten - obwohl sie freiwillig und ohne Zwang eine Therapie aufsuchen - keine klare Auskunft über ihre sexuelle Präferenz geben können. Selbst nach weiterer erfolgreicher Forschung halten wir eine erzwungene Untersuchung aus ethischen, juristischen und vor allem auch technische Voraussetzungen für unzulässig und unmöglich. Ein Grund hierfür ist, dass Stafbarkeit nur anhand von Verhalten (z.B. sexueller Kindesmissbrauch) definiert werden darf, nicht auf der Grundlage möglicher sexueller Orientierungen (z.B. Pädophilie).

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